Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.solar-kataster-hessen.de/appsk2/ veröffentlichte Website des Landes Hessen. Als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei helfen auch unsere gebärdensprachlichen Videos.
Diese Erklärung wurde am 05.08.2024 erstellt und zuletzt am 05.08.2024 aktualisiert.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Diese Internetseite ist nicht barrierefrei.
Mit Ausnahme der Gebärdenvideos, der Erklärung zur Barrierefreiheit und der Informationen in leichter Sprache ist die Seite nicht barrierefrei. Gemäß § 4 Absatz 2 b begründet die LEA Hessen dies mit fehlender technischer Machbarkeit seitens des Datenbankanbieters. Gemäß § 4 Absatz 2.1 c besteht für Nutzerinnen und Nutzer des Solar-Katasters Hessen die Möglichkeit, sich persönlich telefonisch oder per Mail beraten zu lassen.
Telefon:
E-Mail:
Die barrierefreie Gestaltung der Seite stellt aufgrund der komplexen Analysefunktionen der Kartenanwendung eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT dar.
Aktuell sind keine Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit geplant.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Michael John
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH
Mainzer Str. 118
65189 Wiesbaden
Telefon:
E-Mail:
Zum Formular" Barriere melden"
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon:
E-Mail: